Die Häuser Altkötztings 

 Liste erstellt vom Arbeitskreis Heimatforschung in Kötzting
 

PLNR  39

                                    August 1998

                                        Kötztinger Häusergeschichte

                           Gasthof Pfeffer, Achtler (Ecke Schirn-/Marktstraße)

Von dieser traditionsreichen Metzgerei-Gaststätte konnte der Arbeitskreis Heimatforschung folgende Hausbesitzer ermitteln:
 um 1642 Keck Johann, kurfürstlicher Leutnant
 um 1700 Pillich Anna
 um 1705 König Hans Georg, Rittmeister des Latherischen Curassierregi-   ments, und Magdalena, geb. Pillich
 26. 11. 1706 Pürzer Ander, Fleischhacker, Ratsmitglied
 28. 1. 1750 Räbl Joseph, Metzger, und Maria Theresia, geb. Pürzer
 vor 1769 Räbl Theresia, Witwe
 17. 8. 1769 Dimpfl Ignaz, Metzger (Heirat: Räbl Theresia)
 13. 3. 1775 Räbl Maria Magdalena, Tochter der Dimpfl Theresia aus erster Ehe
 8. 10. 1776 Weihrauch Wolfgang, Metzger (Heirat: Räbl Maria Magdalena)
 18. 9. 1817 Deschermaier Georg, Fleischhacker (Heirat: Weihrauch Maria    Magdalena)
 22. 8. 1844 Deschermaier Alois, Fleischhacker
 
 

Bis zur einschneidenden Reform der Behördenorganisation in Bayern unter Montgelas übte die Kötztinger Marktverwaltung die sog. freiwillige Gerichtsbarkeit aus. Hausübergaben wurden im Rathaus verbrieft und in den „Briefprotokollen“ schriftlich festgehalten. 1807 übernahm diese Aufgabe das Landgericht, ab 1861 das Notariat. Damit verlor der Markt jahrhundertelang ausge-übte Machtbefugnisse und ein saftiges Einkommen an Gebühren.
Eine Übergabe im Hause Achtler soll dies illustrieren.
Termin im Rathaus am 28. Januar 1750. Vor Cammerer (Bürgermeister) und Rat, erscheinen Ander Pürzer, seine Tochter Maria Theresia mit dem frisch angetrauten Ehemann Joseph Räbl und ihrem Rechtsbeistand, dem Pfleggerichtsprokurator Christoph Mager. Nach mündlichen Er-klärungen und Verhandlungen hält der im Rechtswesen ausgebildete Marktschreiber protokolla-risch fest, daß der Witwer und Fleischhacker Pürzer der Tochter folgendes um 750 fl (Gulden) übergibt: die Marktlehensbehausung samt Fleischbank– und Metzgergerechtigkeit, eine Kuh, zwei Kalben, vier Schafe, die Betten und andere Leinwand, ein Grundstück der Goldhaufem genannt, Zinn– und Kupfergeschirr. Der Leibtümer nimmt sich „den Tisch mit der Übernehmerin ad dies vitae“ aus (freie Kost auf Lebenszeit im Kreis der jungen Familie). Von den bedungenen 750 fl be-kommt er 210 fl sofort bar auf die Hand, 95 fl sind an Schulden zu übernehmen, 40 fl bekommen die Kinder der zweiten Ehe, 110 fl darf die Übernehmerin für sich abziehen und der Rest muß ihm in jährlichen Raten von 20 fl ausbezahlt werden.
Sofort nach der Übergabe lassen die Räblschen Eheleute vor dem Rat einen Heiratsvertrag ausfertigen. Auch der wird ins Briefprotokollbuch eingetragen. Er bringt 240 fl auf das Haus, sie läßt ihm das Anwesen überschreiben. Noch etwas wird im gleichen Aufwasch erledigt: Der junge Hausbesitzer bestätigt dem Bürgerspital die Übernahme der auf dem Haus lastenden Schulden. Insgesamt haben die Räbl für die drei Rechtsgeschäfte an Gebühren 25 Gulden 7 ½ Kreuzer zu berappen. Das entspricht dem Wert einer Kuh. Ein großes Stück von diesem Kuchen, dürfen sich die Räte mitsamt dem Marktschreiber abschneiden, nämlich 10 fl 24 x. Der Betrag fließt ganz nach Recht und Ordnung in ihren privaten Geldbeutel.

                                                                                                                          Ludwig Baumann, Clemens Pongratz