Die Häuser Altkötztings 

 Liste erstellt vom Arbeitskreis Heimatforschung in Kötzting


 

PLNR  100

                                   Juni 1999

 

                                        Kötztinger Häusergeschichte

                            Oexler–Kellner, das alte Baderhaus (Herrenstraße 1)

Das Kötztinger Wappenbild war ursprünglich kein Baum, sondern ein an den Stielen zusammen-gebunder Blätterbuschen, mit dem man sich im mittelalterlichen Bad dezent die Blöße bedeckte. Der Badebetrieb gründet in Kötzting auf uraltem Recht. Der Marktrechtsbrief vom 11. 11. 1344 bestätigt es: „Es ist auch der Markt Kötzting zugelassen mit zwei Badstuben.“
Ein öffentliches Badehaus mit einem eigenen Brunnen, dem in Erinnerung gebliebenen „Bad-brun-nen“, stand an der Ecke Gehring-/Marktstraße. Es war ein einstöckiges Holzhaus mit gut 30 Qua-tratmetern Grundfläche, mit einem Lehmboden, einem gemauerten Badeofen und mit einem Ziegel-dach, als die Bürgerhäuser noch mit Schindeln gedeckt waren. Es war im Besitz der Pfarrkirche und wurde an den Bader verpachtet, der auf dem Oexler–Kellnerhaus saß. Soweit die schriftlichen Quel-len zurückreichen, war die Badergerechtigkeit mit dem Besitz dieses Anwesens verbunden. Das Haus hatte auch ein Wasserrecht vom „Badbrun-nen“. Eine Leitung führte in die Kellerräume. Dort steht heute noch ein Bottich aus Steingut. Die Herren Beamten des Bezirksamtes sollen ihn im letzten Jahrhundert benutzt haben, um im „gesunden Wasser“ zu baden. 1841 wurde die Baderkonzession an Johann Robl (Marktstr. 14) verkauft.
Wann der Badebetrieb im hölzernen Badhaus eingestellt wurde, ist nicht bekannt. Der Brunnen, ausgestattet mit einem Brunnkorb und einem Schöpfwerk, war noch 1874 „der meist benutzte Brun-nen im Markt“. Bis dahin hatte die Kirchenstiftung die Baulast, bis dahin zahlte der Bader die Pacht an die Kirchenkasse. Da dringende Reparaturen anstanden, verkaufte die Kirche den Badhausgrund und den Brunnen selbst an die Marktgemeinde.
Die Besitzer des Oexler-Kellnerhauses führten bis etwa 1700 die Berufsbezeichnung Bader und Badermeister, danach aber auch Wundarzt, Chirurg und Medicus. Die Kötztinger Bader hatten sich, wie die andernorts, vom Körper-, Haar- und Bartpfleger zum Heilkundigen weiterentwickelt, der auch kranke Zähne zog.
 
 
 

Der Arbeitskreis Heimatforschung konnte folgende Hausbesitzer ermitteln:
 1638       Georg Pölsterl, Schuhmacher, Besitzer des Baderhauses
1674        Dupps Andre, Badermeister
 1690       Hintersteiner Ander, Bader, Wundarzt, Chirurg und Schützenmeister
 4. 1. 1712 Fischer Hans Augustin, Bader und Wundarzt, Kammerer
 2. 1. 1749 Fischer Josef, Badergesell
  Damit Fischer Josef auf die Wanderschaft gehen kann, wird die Ba-  dergerechtigkeit auf zwei Jahre verpachtet an Samson Johann Georg,   kunstfertiger Feldscherer vom kurfürstl. Fuggerschen Dragonerre-   giment (24. 1. 1753: Heirat Fischer Josef, Wundarzt, und Regina)
 20.12.1779 Kalser Josef Anton, Medicus
 21.2.1780  Windorfer Johann Georg, Bader, Chirurg (Heirat: Kalser Margaretha,   Baderstochter)
 1.10.1817  Müller Xaver, Advokat
 30.12.1841 Badergerechtigkeit wird an Johann Robl (Marktstr. 14) verkauft
 25. 1.1853 Müller Wilhelm
 19. 1.1858 Stoiber Johann
 
 

                                                                                                                          Ludwig Baumann, Clemens Pongratz


 
 
 
 
 
 


 

PLNR  101


 

                                    Juli 1999

                                                    Kötztinger Häusergeschichte

                                        Metzgerei Graf–Wolf, „Emeram“ (Marktstraße 12)


Es ist ein altes Handwerkerhaus. Die Liste der Besitzer vom 17. bis herauf ins 19. Jahrhundert weist nur Schuhmacher und Schneider aus. Einer von ihnen, Hans Pölsterl – er lebte und arbeitete vor 300 Jahren im Haus -– muß im Markt besonderes Ansehen genossen haben. Als Mitglied des „äu-ßeren Rats“ reiste er einige Male nach Landshut und München, um für die Bürgerschaft einen Steu-ererlaß wegen eines hohen Unwetterschadens auszuhandeln.
Ansehen brachte ihm ein zweites Amt: Er war Schützenmeister. Die Schützen waren hochge-schätzt im alten Kötzting. Den ältesten noch erhaltenen Marktrechnungen entnehmen wir, daß ihnen während der Fronleichnamsprozession ein Ehrenplatz beim Allerheiligsten zustand. Das Pulver zum Salutschießen – 1637 waren es vier Pfund – wurde ihnen aus der Marktkasse vergütet.
1661ordnete ein kurfürstlicher Erlaß an, daß in den bayerischen Märkten das Zielschießen beson-ders energisch und eifrig zu üben war. Hintergrund: die wehrhafte Bürgerschaft sollte für den Ver-teidigungsfall gerüstet und ausgebildet sein. Als Motivation wurde auf Staatskosten ein jährlicher „Schützenvortl“ (Siegerpreis) gewährt. Und auch die Marktverwaltungen wurden angewiesen, einen solchen Vortl auszuzahlen. Für Kötzting läßt er sich 1672 zum erstenmal nachweisen.
Von 1675 bis 1685 holte ihn unser Anwesenbesitzer und Schützenmeister Hans Pölsterl von der Marktkasse ab. Es handelte sich regelmäßig um die Summe von 3 ½ Gulden. Das war der Gegen-wert für 70 Maß Bier, und ein Handlanger mußte für dieses Geld 17 ½ Tage arbeiten. Der Schuhma-cher, Rat und Schützenmeister Pölsterl leitete die Ausbildung der Jungbürger im Schießen, organi-sierte die Preisschießen, zahlte die Preisgelder („Vortl“) aus und trug Sorge für die Schießstatt. Die stand seinerzeit auf dem heutigen Parkplatz zum Hallen- und Freibad.
1805 wurde die Auszahlung des „Schützenvortls“ aus den Staats- und Kommunalgeldern durch „allerhöchste Verordnung“ aufgehoben.
Der Arbeitskreis Heimatforschung konnte folgende Hausbesitzer ermitteln:
 1637 Pölsterl Georg, Schuhmacher (+ 4. 4. 1674)
 1675 Pölsterl Hans, Schuhmacher, Äußerer Rat, Schützenmeister
  (+ 17. 3. 1704, am gleichen Tag verstarb eines seiner Kinder)
 11. 9. 1704 Pölsterl Hans Georg, Schuhmacher (+ 1. 9. 1721)
 9. 10. 1721 Höck Hans Georg, Schneider, Hochzeitsprokurator, und Magdalena
 28. 11. 1737 Pfeffer Johann Josef, Schneider, und Maria Elisabeth Höck
 4. 1. 1779 Pfeffer Mathias, Schneider
 2. 1. 1812 Pfeffer Josef, Schneidermeister
 1843 Sperl Johann

                                                                                                                     Ludwig Baumann, Clemens Pongratz


 
 
 
 
 
 
 


 
 

PLNR  102

                                     August 1999

                                                    Kötztinger Häusergeschichte

                                            Schuhhaus Liebl (Marktstraße 10)


Etwa hundert Jahre lang klapperten im heutigen Lieblhaus die Webstühle. Die Zeug- und Leine-weber verarbeiteten Schafwolle und den aus dem heimischen Flachs gewonnenen Leinenfaden zu Tuch und Leinwand.
Besonders die Leinenerzeugung galt im Bayerischen Wald bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts als ergiebige Einnahmequelle. Sie verlangte aber einen hohen und wiederholten Arbeitseinsatz. Der auf unseren Feldern angebaute Flachs wurde nach der Reife der Samenkapseln mit der Wurzel ausgeris-sen. In der Scheune trennte man auf eisernen Riffelkämmen die Kapslen von den Stengeln. Anschlie-ßend wurden die geriffelten Flachshalme auf einem abgeernteten Feld zum Rösten ausgelegt. Danach brachte man den Flachs in Bündeln zum Brechhaus, wo er in „Backöfen“ gedörrt, mit „Pluischlegeln“ geschlagen und mit der „Breche“ bearbeitet wurde. Dadurch lösten sich die holzigen Stengel von den feinen Fasern. Mit dem „Schwingholz“, einem halbmeterlangen Holzschwert, wurden die Stengelre-ste weggeklopft. Auf dem „Hachelstuhl“ wurden die Flachsfasern durch ein Stachelbrett gezogen, um die groben und kurzen Wergfasern abzustreifen. Die Spinnerinnen hängten die feinen Fasern in „Rupfen“ am Spinnrocken auf und spannen den Flachs zu feinem Zwirn.
Dieses Garn verarbeitete der Weber, in unserem Fall die Wurmb, Neumeier und Hartl, zu Lein-wand. Die wurde, um sie blütenweiß zu bekommen, in Holzlauge gekocht und gestampft und endlich auf dem „Bleichanger“ unter wiederholtem Besprengen mit Wasser und mit Hilfe der Sonne ge-bleicht. 1838 löste der Kötztinger Magistrat die auf dem heutigen Lieblhaus ruhende „Webergerechtigkeit“ (Recht, die Weberei als Handwerk zu betreiben) auf.
 
 
 

Der Arbeitskreis Heimatforschung konnte folgende Hausbesitzer ermitteln:
 1606 Poll Martin, Schreiner
 1636 Poll Hans, Schreiner
1653 Poll Brigitta, Schreinerswitwe
1660 Kettersdorfer Georg, Schreiner
1744 Wurmb Adam, Zeug- und Leineweber
6. 11. 1751 Gusterer Hans Georg, Maurergeselle, und Barbara geb. Wurmb
vor 1764 Gusterer Magdalena
24. 7. 1764 Neumeier Hans Georg, Leineweber (20. 6. 1765 Heirat: Jobst Marga- retha)
3. 12. 1788 Hartl Max, Webermeister (20. 8. 1788 Heirat: Neumeier Genoveva)
3. 11. 1791 Hartl Johann Georg, Weber
vor 1821 Rabl Georg
7. 2. 1821 Dreger Elisabeth
19. 11. 1845 Ring Katharina
21. 4. 1852 Dengscherz Wilhelm
14. 12. 1857 Irrgang Georg
                                                                                        Ludwig Baumann, Clemens Pongratz

 
 
 
 

PLNR  103

                              September 1999

                                               Kötztinger Häusergeschichte

                                            Dullinger/Dannenberg (Herrenstraße 2)

Musik schallte im vorigen Jahrhundert aus diesem Haus. Josef Denk, ein Kufnerssohn aus Lam, heiratete 1820 die Kötztinger Kufnerstochter Maria Anna Schaffner. Er band aber keine Fässer und Schaffl wie sein Vater, Großvater und Schwiegervater. Er war Berufsmusiker – Thürmer, Chormusiker, Marktmusikant nannte er sich. Mit ihm sind im Gewerbekataster des Marktes weitere sechs Musikanten eingetragen: Josef Pfeffer, Paul Sturm, Josef Dattler, Johann Bauer, Georg Barth und Andreas Müller. Sie spielen in der Marktkapelle zusammen und nur sie haben die Konzession, bei Jahrtägen, Hochzeiten, Aufmärschen und ähnlichen Gelegenheiten aufzuspielen. In dieses Recht lassen sie sich von niemandem dreinpfuschen, dieses Monopol verteidigen sie.
So etwa 1842. Josef Denk, der Kapellmeister, beschwert sich auf dem Rathaus, dass der Bauernsohn Georg Ritzenberger von Beckendorf für seine Hochzeitsfeier am kommenden Dienstag im Stöberl-Saal (jetzt Marktstr. 17) die Musikanten aus Hohenwarth bestellt habe. Daraufhin „bedeutet“ die Marktverwaltung dem Hochzeiter, er habe die Marktmusiker „zu verwenden“. Am Tag der Hochzeit wird Denk erneut „nomine seiner Consorten“ im Rathaus vorstellig und berichtet, dass die sieben Hohenwarther trotz des magistratischen Verbots aufspielen. Da schickte der Bürgermeister den Polizeidiener mit einer schriftlichen Vollmacht zum Stöberl und ließ die Musikanten um den Wolfgang Mühlbauer sen. kurzerhand des Saales verweisen.
Die Geschichte hatte ein Nachspiel, weil sich die Musiker aus Hohenwarth beim Landgericht beschwerten. Das stellte sich auf die Seite der Kötztinger, bescheinigte den Hohenwarthern „grobe Widerspenstigkeit gegen obrigkeitliche Anordnungen“ und verdonnerte sie allesamt „zur Aufrechterhaltung obrigkeitlichen Ansehens“ zu einem 24-stündigen Polizeiarrest und Tragung der Kosten. Im Wiederholungsfall wurde ihnen die Abnahme ihres Lizenzscheines angedroht und ein einjähriges Musizierverbot. Begründung: Die hiesigen Musikanten genießen laut Gesetz den Vorzug vor den auswärtigen.
 

Der Arbeitskreis Heimatforschung konnte folgende Hausbesitzer ermitteln:
  vor 1621 Mielinger Elisabeth
 1621 Hauser Georg, Maurermeister
 1650 Mayr Stephan, Fragner (Gemischtwarenhändler)
 5. 3. 1651 Kürchmayr Wolf, Schneider
 1655 Rädlinger Martin, Marktdiener und Gerichtsbote
 8. 6. 1667 Türank Leonhard, Kramhandler aus dem Welschland (Italien)
 1704 Löcker Hans Georg
 1799 Mang Wolfgang, Zeug- und Leineweber
 vor 1824 Dachs Thomas
 12. 6. 1824 Denk Josef, Thürmer und Marktmusikant, und Maria Anna geb.
  Schaffner, Kufnerstochter
 26. 1. 1857 Denk Josef jun., Musikant
                                                                                                                      Ludwig Baumann, Clemens Pongratz
 
 


 
 
 

PLNR  104


 
 

                                    Oktober 1999

                                                        Kötztinger Häusergeschichte

                                                    Drogerie Kretschmer (Herrenstraße 4)

Der älteste bislang bekannte Besitzer des Anwesens an der Herrenstraße, Mathias Miller, übte zwei Berufe aus: Schuhmacher und Zöllner – eine überraschende und rätselhafte Kombination. Des Rätsels Lösung finden wir in den Marktrechnungen von 1672 bis 1686. Dort lesen wir unter dem Titel „Einnamb an Pflasterzoll“, dass Miller alljährlich zwischen 6 und 10 Gulden bei der Markt-kasse ablieferte – ein Teil des Geldes, das er das Jahr über als „Pflasterzöllner“ einkassiert hatte.
Wie die meisten Städte und Märkte hatte Kötzting das Recht, von allen mit Handelswaren wie Holz, Getreide, Salz oder anderem Kaufmannsgut beladenen Frachtwagen einen Pflasterzoll einzuheben, wenn sie den Markt passierten. Der Tarif war in der Regel für einen Wagen 4 und für einen Karren 2 Kreuzer. Ein Karren war ein zweirädriges Gefährt, das von einem Pferd gezogen wurde. Zum Geldwert: eine Maß Bier kostete 3 Kreuzer. Die Einnahmen aus dem Pflasterzoll waren, wie es der Name sagt, für die Reparatur des Marktpflasters und der Brücken vorbehalten.
Bis herauf in unser Jahrhundert wurde in Kötzting den Fuhrleuten der Zoll abverlangt. In den Jahrzehnten vor 1916 führte man ein eigenes Pflasterzoll-Kassenbuch. Daraus geht hervor, dass das Einkassieren dieser Maut verpachtet wurde, in diesem Jahr an August Hollmeier um die Jahres-pacht von 100 Mark. 1836 hatte der Hammergutsbesitzer von Sperl (Sperlhammer) bei der niederbayerischen Regierung in Passau gegen den Kötztinger Magistrat die Ausnahmegenehmigung erwirkt, dass er „für diejenigen Fuhren, welche Eisenerze und Kalksteine für sein Eisenwerk führen“ vom Pflasterzoll befreit war. Für den Transport des von ihm produzierten Eisens brauchte er nur den um zwei Drittel ermäßigten Tarif bezahlen.
 
 
 
 

Der Arbeitskreis Heimatforschung konnte folgende Hausbesitzer ermitteln:
  1636 Miller Mathias, Schuhmacher und Zöllner
 1697  Löcker Georg, Schneider
 24. 10. 1743 Löcker Sebastian, Schneidermeister
30. 8. 1773 Fischer Bernhard, Glasermeister (30. 8. 1773 erste Ehe mit Löcker
                        Regina; 14. 6. 1790 zweite Ehe mit Greil Elisabeth, Bäckerstochter
                        aus Blaibach)
16. 5. 1794 Fischer Ander, Glaser (Anwesen mit Glasergerechtigkeit um 1197
                        Gulden übernommen)
31. 7. 1834 Fischer Barbara
23. 4. 1841 Fischer Josef, Glaser und Zinngießer (Anwesen mit realer Glaserge-
                        rechtigkeit und personellem Zinngießer-Gewerb um 2226 Gulden
                        übernommen)
 Frühjahr 1841 Fischer Franziska, Witwe, geborene Dreger
 11. 7. 1850 Süß Johann, Lehrerssohn und Glaser von Herzogauerhütte (erwirbt
                        durch Ehelichung der Franziska Fischer das Anwesen mit realer Gla-
                        sergerechtigkeit und personeller Zinngießer-Conzession)

                                                                                                                             Ludwig Baumann, Clemens Pongratz


 

PLNR  105


 

                                November 1999

                                                        Kötztinger Häusergeschichte

                                    Metzgerei -– Gasthaus Greiner (Herrenstraße 6)

Die Inschrift auf der Giebelseite unseres alten Rathauses preist den bayerischen Kurfürsten
Max III. Joseph als den Erneuerer der Kötztinger Marktrechte. Dieser Bayernfürst hatte von seinem Vater einen hohen Schuldenberg übernehmen müssen. Um Geld in die Kasse zu bekommen, richtete seine Regierung im Lande eine Lotterie ein (1760). Ein weiterer Grund für diese neue Einrichtung war die Tatsache, dass „viele Unseres Churfürstenthums Inwohner“ in ausländischen, besonders in böhmischen Lotterien spielten. Diesen Geldfluss wollte man ins Land zurückleiten, und deshalb richtete man Lottobüros bayernweit ein – auch in Kötzting.
1821 reichte Johann Hofbauer, der damalige Besitzer des heutigen Greinerhauses, bei der Marktverwaltung einen Plan zur Erweiterung seines Hauses ein. Im Titel des Bauplans gibt der Planfertiger den Beruf des Bauherrn an: „Loterie Collecter“ (Lotterie-Verwalter). Wir haben hier sozusagen mit dem Greinerhaus in der Herrenstraße die erste Kötztinger Spielbank.
Eine „Gebrauchsanleitung“, wie mit Leuten zu verfahren ist, die nach Eröffnung der neuen Kötz-tinger Spielbank immer noch jenseits der Grenze in der Tschechei ihr Glück suchen, finden wir ebenfalls in unserem Stadtarchiv unter der Signatur V/8. Im März 1836 musste der Amtsdiener folgende Bekanntmachung ausläuten: „Das Spiel in auswärtigen Lotterien bleibt jedermann verboten. Auf die Übertretung dieses Verbots wurden folgende Strafen gesetzt: Derjenige, welcher befunden wird, in einer ausländischen Lotterie gespielt zu haben, wird mit 25 Gulden (Wert einer Kuh) oder, wenn er wegen Dürftigkeit die Geldstrafe nicht bezahlen kann, mit achttägigem Gefängnisse be-straft.“ Unten auf dem Verkündigungszettel bestätigt der Marktdiener den Vollzug der Bekanntma-chung mit holperigem Gänsekiel, wässeriger Tinte und selbsterfundener Rechtschreibreform: „Dieses ist Peukantt (bekannt) gmacht inn der ganzen Gemeinte, Drickl Amtsdiener.“
 

Der Arbeitskreis Heimatforschung konnte folgende Hausbesitzer ermitteln:
  1635 Pürckl Hans, Gastgeber und Pflasterzöllner
 1671 Meister Hans Georg, Schneider
 1688 Österreicher Wolf Georg, Riemer
 1693 Mayer Hans Georg, Schuhmacher und Pflasterzöllner (1706-1723)
1724 Mayer Margaretha, Witwe
9. 12. 1724 Mayer Johann Michael, Pflasterzolleinnehmer (1730-1764)
14. 1. 1765 Mayer Josef, Schuhmacher
31. 3. 1784 Piendl Franz Paul, Schuhmacher
1821 Hofbauer Johann (11. 3. 1830 Lohnrössler-Konzession erhalten)
31. 7. 1834 Hofbauer Johann jun., Bräu und Gastgeber
 

                                                     Ludwig Baumann, Clemens Pongratz

                                        März  2000

                                           Kötztinger Spielbank – schon einmal dagewesen
                                                            (Gasthaus und Metzgerei Greiner, Herrenstraße 6)

Die Inschrift auf der Giebelseite unseres alten Rathauses preist den bayerischen Kurfürsten Max III. Joseph als den Erneuerer der Kötztinger Marktrechte. Dieser Bayernfürst hatte ein schweres Erbe angetre-ten. Sein Vater hatte mit dem Griff zur Kaiserkrone unser Land in den Österreichischen Erbfolgekrieg gestürzt. Die Hinterlassenschaft waren Not und Elend der Untertanen und die horrende Staatsschuld von 32 Millionen Gulden. Mit Sparmaßnahmen war da nicht zu helfen.
Was tut der Staat, wenn er Geld braucht? Er zieht die Steuerschraube an. Neben diesem altbewährten Rezept entdeckte man im Jahre 1760 eine weitere Geldquelle: den Spieltrieb des „gemeinen Mannes“ – der Terminus will nicht moralisch abwerten, er meint den „Normalbürger“. Also rief die Regierung in Bayern eine Lotterie ins  Leben. Ein weiterer Grund für diese neue Einrichtung war die Tatsache, dass „viele unseres Churfürstenthums Inwohner“ in ausländischen, besonders in böhmischen Lotterien spiel-ten – kaum zu glauben, welche Parallelen die Geschichte von Zeit zu Zeit in die Welt setzt! Diesen Geld-strom wollte man ins Land zurückleiten. Und deshalb richtete man Lottobüros bayernweit ein – auch in Kötzting.
Der Beweis dafür ist ein Bauantrag, den Johann Hofbauer, Besitzer des heutigen Greinerhauses, 1821 bei der Marktverwaltung einreichte (Stadtarchiv XI/66). Es ging um die Vergrößerung und Modernisie-rung des Hauses. Im Titel des sauber gezeichneten Plans gibt der Planfertiger den Beruf des Bauherrn mit „Loterie Collecter“ an. Im Hofbauerhaus wurden von den Bewohnern eines weiten Einzugbereichs die Lotterieeinsätze einbezahlt und die Gewinne ausgeschüttet. Kein Zweifel – eine Kötztinger Spielbank anno 1821!
Eine „Gebrauchsanleitung“, wie mit Leuten zu verfahren ist, die trotz der Eröffnung unserer Spielbank immer noch ihr Geld über die Grenze nach Tschechien tragen, finden wir ebenfalls im Stadtarchiv (Signa-tur V/8):
Im März 1836 musste der Amtsdiener folgende Bekanntmachung im Markt ausläutend verkünden: „Das Spiel in auswärtigen Lotterien bleibt jedermann verboten. Auf die Übertretung dieses Verbots wur-den folgende Strafen gesetzt: Derjenige, welcher schuldig befunden wird, in einer ausländischen Lotterie gspielt zu haben, wird mit 25 fl oder, wenn er wegen Dürftigkeit diese Geldstrafe nicht bezahlen kann, mit achttägigem Gefängnisse bestraft.“ Für 25 Gulden konnte man eine Kuh kaufen oder, wer lieber in Bier rechnet, 375 Maß trinken.
Und der Gemeindediener fügte, nachdem er seinen Auftrag erledigt hatte, auf dem Verkündzettel un-ten mit holperigem Gänsekiel, wässeriger Tinte und selbsterfundener Rechtschreibreform an: „Dises ist Peukannt gmacht inn der ganzen Gemeinte, Drickl Amtsdiener.“
                                                                                                                                         Ludwig Baumann